Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Wir schließen Verträge ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben und nur für den jeweiligen Einzelvertrag.

1.2 Der Käufer erkennt diese Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers an, wenn er nicht ausdrücklich Widerspricht.

2. Preise

2.1 Die Preise des Verkäufers verstehen sich brutto inkl. Mehrwertsteuer.

2.2 Die Angebotspreise des Verkäufers sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.3 Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns schriftlich zugesagt sind. Angebotspreise gelten nur bei Abnahme der angebotenen Menge pro Lieferung.

3. Versand, Lieferung

3.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3.2 Verlangt der Käufer eine von der üblichen Versandart abweichende Zustellung (z.B. Express), so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.

3.3 Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt, oder es schuldhaft unterlassen hat, für eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung zu sorgen.

3.4 Bei Lieferverzug muss der Käufer eine Nachfrist von 10 Tagen setzen, nach deren Ablauf er berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Teillieferungen sind zulässig.

4. Mängelrügen

4.1 Offene Mängel der Ware, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen sind dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware.

4.2 Ist die Mängelrüge begründet und fristgemäß vorgebracht, so hat der Verkäufer das Recht zur Ersatzlieferung. Kaufpreisminderung oder Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Ist eine Ersatzlieferung jedoch ebenfalls mangelhaft, so ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Betrages zu verlangen.

4.3 Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden geeignet sind, wird nur übernommen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung von Eigenschaften erfolgt ist. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.

4.4 Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen werden nur in tadellosem zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Kostenanteile gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

5. Zahlung

5.1 Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zu zahlen.

5.2 Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Weitergehende Zahlungsziele bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.

5.3 Skontogewährung hat zur Vorraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.

5.4 Rechnungen des Käufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

5.5 Rechnungsregulierung durch Wechsel erfolgt zahlungshalber. Wechselzahlung bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.

5.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Tage des Verzungseintritts an Zinsen in banküblicher Höhe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern.

5.7 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. In diesem Fall steht uns das Recht zu ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel, Barzahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen.

5.8 Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche im Rückstand ist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mehrere Wechsel gegeben hat und ein Wechsel zu Protest geht, in diesem Falle werden alle später fälligen Wechsel sofort fällig.

5.9 Bei begründeter und fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer nur das Recht, die Zahlung des Teiles der Rechnung aufzuschieben, der die mangelhafte Lieferung betrifft, es sei denn, dass aufgrund eines Mangels eines Teiles der Lieferung auch der mangelfreie Teile der Lieferung ohne Interesse für den Käufer ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.

6.2 Der Eigentumsvorbehalt leibt auf dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

6.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

6.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

6.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

6.6 A)Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an den Verkäufer ab.

B) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht im die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.

C) Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbealtsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

6.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

6.8 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

6.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

6.10 Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

6.11 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

6.12 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse es Käufers eingegangen ist, bestehen.

7. Nebenabreden

7.1 Nebenabreden und Zusagen werden nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

8. Erfüllungsort

8.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers, mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich etwa ergebenen Streitigkeiten, auf für solche über die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sowie für Forderungen aus Wechsel, ist der Hauptsitz der Firma des Verkäufers.

10. Datenschutz

10.1 Der Verkäufer erklärt, dass persönliche Daten aus dem Kaufvertrag nur zur internen Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden. Der Verkäufer ist berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Käufers einzuholen; der Käufer erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.

11. Freistellungsklausel

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, in diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

12. Bei Verlourteppichen können in seltenen Fällen bleibende Schattierungen (sog. „Shading-Effekte“) auftreten. Hierbei handelt es sich nur um optische Erscheinungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Sie entziehen sich dem Einfluss der Teppichherstellung und -verlegung, stehen aber in engem Zusammenhang mit den Umwelteinflüssen des Verlegeortes. Für das Auftreten von Shading-Effekten kann deshalb keine Gewährleistung übernommen werden. Widerrufsrecht 1. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserkärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an: Firma Kirchner Farben Groß- u. Einzelhandel e.K. Inh. Stefan Kirchner Fritz-Hopf-Str. 3 D- 86720 Nördlingen Fax: (+49) 09081.29011915 E-Mail: info@farben-kirchner.de

1.1 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht

1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

3. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben.

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